Der DFB führte in der Spielzeit 2024/25 in mehreren Landesverbänden ein Pilotprojekt durch, das sich an biologisch jüngere Fußballer richtet. Ziel ist es, betroffenen Kindern zeitweise die Möglichkeit zu geben, in einer jüngeren Altersklasse zu spielen („Playing-Down“), um sich dort mit körperlich ähnlich entwickelten Kindern zu messen. Das Projekt wurde wissenschaftlich vom Institut für Sportwissenschaft der Universität Tübingen begleitet.
Ob ein Kind in die Kategorie „biologisch jünger“ fällt, kann anhand objektiver Kriterien bestimmt werden. So wird bspw. das Körpergewicht in Relation zum Alter gemessen, wie auch die Körpergröße im Stehen und im Sitzen. Ausschließlich Kinder/Jugendliche der U16- und U14-Junioren, die entsprechende Werte aufweisen, können einen Antrag stellen, übergangsweise in eine altersgerechte Spielklasse eingruppiert zu werden. Die Regelung gilt für ein halbes Kalenderjahr; nach Ablauf der Sondergenehmigung ist eine erneute Bestimmung der biologischen Messwerte notwendig.
Kurz vor der neuen Saison waren die ersten Piloten ausgewertet und der DFB hat das „Playing-Down“ auch für die anderen Landesverbände geöffnet. Da der SHFV hier eine sehr sinnvolle Maßnahme zur besseren Förderung seiner Spielerinnen und Spieler sieht, wurde das Konzept umgehend über das Präsidium bewilligt und umgesetzt.
So läuft das Antragsverfahren ab:
- Erste inoffizielle Messung und Eingabe in die Tabelle durch den Verein (Videoanleitung)
- Antragszeitraum ist vom 01.07. – 15.08. (Spielberechtigung vom 01.07. bis 31.01.) bzw. vom 01.12. – 31.01. (Spielberechtigung vom 01.02. bis 30.06.)
- Antragsberechtigt sind Spieler*innen bis einschließlich U16
- Bei Unterschreitung des biologischen Alters nach der ersten Messung erfolgt ein Antrag über ein zur Verfügung gestelltes Antragsformular dem obige Excel-Liste beigefügt werden muss.
- Die Unterlagen werden bei der sportlichen Leitung (Björn Rädel, Tel: 04523 2022401-1 E-Mail: b.raedel@shfv-kiel.de) vorgelegt und es wird ein Termin zur offiziellen Messung vereinbart.
- Bei Unterschreiten des Grenzwerts und Genehmigung durch die sportliche Leitung wird der Antrag durch die Geschäftsstelle genehmigt und die Spielberechtigung über die Passstelle erteilt. Es wird eine Gebühr in Höhe von 10 € erhoben.
- Laufzeit für genehmigte Anträge: eine Saisonhälfte (bis zum 31.01.2026). Für eine Verlängerung des Sonderspielrechts (bis zum 30.06.2026) ist eine Folgetestung zwischen 01.12. – 31.01. vorgesehen.