Kreisfußballverband
Herzogtum Lauenburg
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Ansprechpartner
Kreisverband Herzogtum Lauenburg
Uwe Brügmann
1. Vorsitzender
Tel. 04158-8663
Email: familie.bruegmann@t-online.de
Vorname Nachname
Tel. 00000-123456789 Mobil 0000-987654321
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Downloads Allgemein
(Jugend und Schiedsrichter weiter unten auf der Seite)
Jugendfußball
Hier finden sich alle relevanten Downloads für den Juniorenbereich. Neben den Informationen für den KFV Herzogtum Lauenburg findet ihr hier auch noch die Links zu den wichtigsten Dokumenten im Bereich des SHFV.
Schiedsrichter
Ansetzungsbereich
Wie bekomme ich als Verein die Kontaktdaten des Schiedsrichters (z.B. Spielausfall)
1.) Mit der Kennung für die Ergebnismeldung im DFBnet anmelden.
2.) Im Vereinsspielplan das entsprechende Spiel auswählen.
3.) Am linken Rand befinden sich ein grüner Stift und ein Ball (Spieldetails anzeigen). Dort Linksklicken.
4.) Jetzt öffnet sich eine Seite, wo unter der Rubrik „Schiedsrichter“ die Kontaktdaten zu entnehmen sind.
Hinweise zum Versand der (Online-)Spielberichte
• Der Spielbericht und alle erforderlichen Zusatzberichte und Spielerpässe sind spätestens am zweiten Werktag nach dem Spiel der zuständigen Spielbehörde zu übersenden (§ 17 Schiedsrichterordnung).
• Zur Begründung von Feldverweisen ist zwingen die Spielberichtsanlage „Feldverweis auf Dauer“ zu verwenden und die Datei muss unter „Dokumente“ im Online-Spielbericht eingefügt werden.
Ansprechpartner Ansetzer

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Die Schiedsrichter der Kreisliga
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(1) Sollte es aus irgendeinem Grund nicht möglich sein, den Sonderbericht an den Spielbericht anzuhängen, so sendet ihn bitte unverzüglich an den in der Ansetzung vermerkten Staffelleiter.
(2) Aufgrund der zweimal coronabedinkten ausgesetzten Honoraranpassungen gilt das Formular auch für die Saison 2021/22.
(3) Laut § 20 der Schiedsrichterordnung (SRO) hat der Schiedsrichterausschuss (SRA) bei Schiedsrichtern ab 16 Jahre die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter einzuholen, um diese vor ihrem 18. Geburtstag als Schiedsrichter im Seniorenbereich einzusetzen. Diese ist auch bei Schiedsrichtern ab 14 Jahren einzuholen, um sie als Schiedsrichterassistenten im Seniorenbereich einzusetzen. Ein Einsatz von minderjährigen Schiedsrichtern im Seniorenbereich erfolgt immer mit einem erwachsenen Hauptschiedsrichter oder erwachsenen erfahrenen Assistenten. Ein Einsatz im Seniorenbereich dient immer der Weiterentwicklung und Förderung von Jungschiedsrichtern.