Nach Spielabbruch zwischen VfR Horst und SV Azadi Lübeck: Verbandsgericht entscheidet über Berufung – Spielwertung bestätigt

Das SHFV-Verbandsgericht hat mit Urteil vom 7. Juli 2025 das Berufungsverfahren zur Spielwertung des Spiels der Aufstiegsrunde zur Landesliga 2025/26 zwischen dem VfR Horst und dem SV Azadi Lübeck zurückgewiesen.

Das SHFV-Verbandsgericht bestätigt damit die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts, dass allein dem Schiedsrichter die Kompetenz zukommt, zu entscheiden, ob ein Spiel abgebrochen wird oder fortzusetzen ist. Im vorliegenden Fall hatte der SV Azadi Lübeck auf eigenen Wunsch das Spiel nach der Halbzeitpause nicht mehr fortgesetzt. Das Verbandsgericht stellt in seinem Berufungsurteil fest, dass das Verhalten der Mannschaft des SV Azadi Lübeck eine nicht regelkonforme Entscheidung darstellt. Die Revision gegen das Urteil des Verbandsgerichts ist nicht zugelassen. Somit ist das Urteil des SHFV-Sportgerichts vom 19. Juni 2025 rechtskräftig.

Das Verbandsgericht weist in seinem Urteil darauf hin, dass mit der Entscheidung zur Spielwertung keine Legitimation des Zuschauerverhaltens einhergeht und diskriminierendes Verhalten und Rassismus nicht zu dulden sind. Über mögliche sportwidrige Handlungen seitens der Zuschauer hat das SHFV-Sportgericht in einem separaten Verfahren zu urteilen. Auswirkungen auf die Spielwertung sind nach der Entscheidung des Verbandsgerichts ausgeschlossen. Die Spielwertung verbleibt somit bei 3 Punkten und 5:0 Toren für den VfR Horst und 0 Punkten und 0:5 Toren für den SV Azadi Lübeck.