Beschwerde des SV Todesfelde zurückgewiesen

Der Ausschuss für Satzung und Recht des Schleswig-Holsteinischen Fußballverbandes (SHFV) hat die Beschwerde des SV Todesfelde gegen die Entscheidung des SHFV-Herrenspielausschusses, 1. das Spiel der Flens-Oberliga TSV Nordmark Satrup gegen SV Todesfelde zugunsten des Heimvereins zu werten, 2. ein Ordnungsgeld in Höhe von 400 Euro gegen den SV Todesfelde festzusetzen, 3. gegen den SV Todesfelde ein Punktabzug von drei Punkten festzusetzen, 4. eine Ahndung wegen Unsportlichkeit gegen den SV Todesfelde festzusetzen, am 19.10.2025 zurückgewiesen.

Der SHFV-Herrenspielausschuss entschied am 20. September 2025, dass der SV Todesfelde zum Spiel nicht angetreten ist und setzte folgende Maßnahmen fest:

1. Das Spiel wird mit 5:0 Toren und drei Punkten zugunsten des TSV Nordmark Satrup gewertet,

2. gegen den SV Todesfelde wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 400 Euro festgesetzt,

3. dem SV Todesfelde werden zusätzlich drei Punkte abgezogen,

4. der Nichtantritt wird als Unsportlichkeit geahndet (Ziffer 2.22 der Durchführungsbestimmungen der Herrenspielklassen 2025/2026).

Begründet wird die Entscheidung damit, dass kein Fall der höheren Gewalt im Sinne des § 21 Ziffer 4 SpO vorliege. Höhere Gewalt liege nur dann vor, wenn das Ereignis unabwendbar sei, außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei liege und auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätte vermieden werden können.

Tritt ein Verein zu einem Spiel nicht an, richten sich die Folgen nach § 21 SpO.