SHFV-Sportgericht entscheidet über den Protest der Kaltenkirchener TS

Das Sportgericht des Schleswig-Holsteinischen Fußballverbandes (SHFV) hat den Protest der Kaltenkirchener TS gegen die Spielwertung des Achtelfinalspiels im SHFV-LOTTO-Pokal zwischen der Kaltenkirchener TS und SV Eichede am 16.07.2025 zurückgewiesen.

Einem Protest ist stattzugeben, wenn es bei dem Spiel zu einer Verletzung der Fußballregeln oder der Spielbestimmungen gekommen ist (Protestgrund) und dieser Regelverstoß mit hoher Wahrscheinlichkeit von spielentscheidender Bedeutung für den Protestführer war.

Das Sportgericht bestätigte zwar das Vorliegen eines Protestgrundes, da die Schiedsrichterin einen Eckstoß gegeben hatte, der nach dem Fußball-Regeln nicht hätte gegeben werden dürfen.

Nach Auffassung des Sportgerichts war dieser Regelverstoß jedoch nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit von spielentscheidender Bedeutung. Eine spielentscheidende Bedeutung liegt vor, wenn ein anderer Spielausgang ohne den Regelverstoß mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit zu erwarten gewesen wäre, d.h. wenn durch eine andere Auslegung der Situation ein anderer Spielausgang nicht nur lediglich möglich, sondern hochgradig wahrscheinlich wäre. Auch wenn infolge des Eckstoßes der Ausgleichstreffer für den SV Eichede fiel, verneinte das Sportgericht hier insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass der Regelverstoß in der 52. Minute erfolgte, eine spielentscheidende Bedeutung.