Sanierung kommunaler Sportstätten: Zweite Förderrunde gestartet

Das dem Bundesbauministerium (BMWSB) unterstehende Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat am 26.10.2026 den Projektaufruf für die zweite Förderrunde des Förderprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ veröffentlicht.

Das Förderprogramm des Bundes stellt Fördermittel zur Modernisierung und die Sanierung von Sportanlagen des Breitensports und Amateurfußballs in ganz Deutschland bereit.

Der DFB hat die wichtigsten Informationen kurz zusammengefasst:

Wie hoch ist die Fördersumme aus Bundesmitteln?

Für den Projektaufruf 2026/2027 sind Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro vorgesehen. Das entspricht der Summe, die bereits in der ersten Förderrunde 2025/2026 zur Verfügung stand.

Was wird gefördert?

An den Fördergegenständen und Förderkriterien haben sich gegenüber der ersten Förderrunde 2026/2027 keine Änderungen ergeben.

Fördergegenstand sind weiterhin bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst ungedeckte Sportstätten, wie Sport- und Fußballplätze sowie zweckdienliche bauliche Ergänzungen, die für den Betrieb und die Nutzung der Hauptsportanlage notwendig sind und deren Funktionalität unterstützen, z. B. Umkleide-, Geräte- und Sanitärräume oder Tribünen.

Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung. Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig, wenn es wirtschaftlich sinnvoller ist. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus. Sie müssen daher nach der Baufertigstellung vorab definierte, energetische Standards erfüllen. Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunststoffrasenplätzen ist ebenfalls möglich.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind nur Kommunen (Städte, Landkreise und Gemeinden). Objekte im Eigentum Dritter (wie etwa vereinseigene Sportstätten) sind ebenfalls förderfähig, die Förderanträge müssen aber über die jeweiligen Kommunen gestellt werden.

Wie wird gefördert?

Der Bundesanteil der Förderung beträgt pro Projektvorhaben mindestens 250.000 Euro. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 8 Millionen Euro. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 45 Prozent an den in der Projektskizze angegebenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Eigenanteil der Kommunen beträgt damit mindestens 55 Prozent. Bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage beteiligt sich der Bund sogar mit bis zu 75 Prozent. In diesem Fall verringert sich der kommunale Eigenanteil entsprechend auf 25 Prozent.

Das heißt: Kommunen können Projekte ab einem Gesamtinvestitionsvolumen von 555.000 Euro einreichen. Befindet sich eine Kommune in einer Haushaltsnotlage, können Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 333.000 Euro eingereicht werden.

Eine Kumulierung der Förderung für dasselbe Projekt mit Mitteln anderer öffentlicher Fördergeber, insbesondere aus Landesförderprogrammen ist möglich. Die Kumulierung mit weiteren Bundesfördermitteln ist dagegen ausgeschlossen.

Ab wann wird gefördert?

Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 1. Februar 2027 ausschließlich digital über die „Förderzentrale Deutschland“ einreichen. Die Förderzentrale ist seit dem 26. Oktober 2026 freigeschaltet und unter Förderzentrale Deutschland zu erreichen. Im April 2027 entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die zu fördernden Projekte und veröffentlicht diejenigen, die in der Förderrunde 2026/2027 Fördermittel des Bundes erhalten werden.

Das BBSR beabsichtigt eine digitale Informationsveranstaltung durchzuführen. Der Termin ist noch nicht bekannt. Seit dem 26. Oktober 2026 ist eine Telefon-Hotline für Fragen zum Projektaufruf freigeschaltet. Zudem wurden weitere Informationen, u.a. ein FAQ zum Programm und zum Projektaufruf, auf der Webseite veröffentlicht: BBSR – Aufrufe – Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“. Dort sollen in Kürze auch die Termine für die digitalen Informationsveranstaltungen veröffentlicht werden.

Was ist jetzt zu tun?

Vom 26. Oktober 2026 bis zum 1. Februar 2027 können Interessensbekundungen von den jeweiligen Kommunen eingereicht werden. Das ist ein Zeitraum von nur rund 3 Monaten. Es ist daher wichtig, dass die Projektskizzen und -anträge zügig erstellt werden.

Wenn Vereine einen Investitionsbedarf für ihre (vereinseigenen oder in kommunaler Hand befindlichen) Sportstätten sehen und die vorgegebenen Kriterien erfüllen, müssen sie unverzüglich auf ihre kommunalen Mandatsträger (Bürgermeister, Landräte, Stadt- und Gemeinderäte) und Verwaltungen zugehen und von der Notwendigkeit an der Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren überzeugen.

Wichtig: Eine in der ersten Förderrunde 2026/2027 eingereichte Projektskizze wird nicht automatisch in das aktuelle Interessenbekundungsverfahren übernommen. Es muss daher für jedes Projekt erneut eine Projektskizze eingereicht werden.

Weiterführende Informationen

Der Projektaufruf ist hier abrufbar.

Weitere Informationen sowie weitere unterstützende Maßnahmen wie das FAQ, die Telefon-Hotline und Details zur Informationsveranstaltung sind hier zu finden.