E-Postfach      Abrechnungs-Tool     Ordnungsgeld-Tool     Partner

Weißer Hintergrund

Bild und Text

Bildunterschrift hier

Lorem ipsum dolor sit amet consectetur adipiscing elit laoreet erat aptent, sapien ridiculus ultrices nam a condimentum hac neque lectus class et, velit quam eget volutpat commodo vivamus vestibulum augue tortor. Molestie quam sagittis a hendrerit erat litora, magnis suscipit tincidunt gravida natoque, diam quisque risus dictum ultricies. Facilisi arcu justo bibendum porta vehicula semper sapien, netus malesuada fringilla dictum nunc augue dignissim praesent, egestas non mauris hendrerit parturient inceptos.

Cubilia ad magnis gravida mi pharetra posuere eu dapibus facilisis, ultrices viverra platea convallis nostra nisi integer. Pulvinar dictumst montes habitant interdum porta aliquam sociis molestie quis, ultrices iaculis urna facilisis blandit feugiat arcu pellentesque, dui suspendisse placerat et felis nam erat vulputate. Lacus ultricies duis interdum ornare aliquam consequat hac mi, ad fusce gravida sem porta posuere mauris in pellentesque, parturient massa nisl ultrices sagittis donec quis.

Blauer Verlaufshintergrund

Bild und Text

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, od tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua.  gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. 

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, od tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua.  gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. 

Heller Hintergrund mit Winkel rechts

Bilder mit Text (z.B. Personen)

Tobias Kruse

Geschäftsführer
Tel.: 0431 / 6486-223
E-Mail: t.kruse@shfv-kiel.de

Kontakt >>

Tobias Kruse

Geschäftsführer
Tel.: 0431 / 6486-223
E-Mail: t.kruse@shfv-kiel.de

Kontakt >>

Tobias Kruse

Geschäftsführer
Tel.: 0431 / 6486-223
E-Mail: t.kruse@shfv-kiel.de

Kontakt >>

Tobias Kruse

Geschäftsführer
Tel.: 0431 / 6486-223
E-Mail: t.kruse@shfv-kiel.de

Kontakt >>

Weißer Holzhintergrund

Text

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.

Heller Hintergrund mit Winkeln

Verlinkungen über Kacheln

News-Beiträge einbinden

News rund um den Verband

Bewerbungsphase gestartet: Zukunftsgestalter gesucht

Dass die Fußballgemeinschaft auch abseits des großen Scheinwerferlichts vereint und gestaltet, demonstrieren Tausende von Fußballklubs in unserem Land tagtäglich. Mit dem Zukunftspreis des Fußball stiftet

Social-Media-Redakteur*in gesucht!

Der Schleswig-Holsteinische Fußballverband (SHFV) sucht für seine Pressestelle ab dem 01.09.2024 oder später eine*n Social-Media-Redakteur*in (Vollzeit, 40 Stunden).

Weißer Holzhintergrund

Akkordeon

Sommerwechselfrist
•       01.07.-30.08. (Abmeldung in Schriftform oder per stellv. Abmeldung bis 30.06.)

Winterwechselfrist
•       01.01.-31.01. (Abmeldung in Schriftform oder per stellv. Abmeldung bis 31.12.)

Als Grundlage gilt: Für einen Wechsel in der Wechselperiode I (1. Juli bis 31. August) muss die Abmeldung zuvor bis spätestens 30. Juni erfolgt sein. Für einen Wechsel in der Wechselperiode II (1. bis 31. Januar) muss die Abmeldung zuvor bis spätestens 31. Dezember erfolgt sein.

Als offizieller Nachweis für die Abmeldung beim abgebenden Verein wird ein Einschreibebeleg sowie eine bestätigte Kenntnisnahme des abgebenden Vereins (Kündigungsbestätigung/Empfangsbestätigung) anerkannt. Letzteres kann z.B. im Zuge einer persönlichen Abgabe der Kündigung schriftlich erfolgen.

Wichtig: Abmeldungen per Fax, SMS oder WhatsApp sowie mündliche Zusagen werden in keinem Fall anerkannt.

Erhält der abgebende Verein eine Abmeldung in Form von:

·  Einschreiben
·  Persönliche Abgabe
·  E-Mail an eine offiziell kommunizierte E-Mail-Adresse des Vereins ist er verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Inkrafttreten der Abmeldung (bei Abmeldung „zu sofort“ gilt der Poststempel als Abmeldedatum) seine entsprechenden Angaben (Zustimmung, Nichtzustimmung, letztes Spiel) im Antragstellung-Online-Verfahren im DFBnet tätigen. Erfolgt dies nicht, ist die spielende Person nach Ablauf der Frist automatisch freigegeben.

Als Grundlage gilt: Für einen Wechsel in der Wechselperiode I (1. Juli bis 31. August) muss die Abmeldung zuvor bis spätestens 30. Juni erfolgt sein. Für einen Wechsel in der Wechselperiode II (1. bis 31. Januar) muss die Abmeldung zuvor bis spätestens 31. Dezember erfolgt sein.

Spieler*innen haben die Möglichkeit, den aufnehmenden Verein mittels Vollmacht (Download hier) für die stellvertretende Abmeldung zu befähigen. Der aufnehmende Verein beantragt im Anschluss die Spielberechtigung per Vereinswechsel und meldet den Spieler mit dem Zeitpunkt der Antragstellung ab.
 
Der abgebende Verein wird automatisch informiert und ist in der Folge verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung/Abmeldung seine entsprechenden Angaben (Zustimmung, Nichtzustimmung, letztes Spiel) im Antragstellung-Online-Verfahren im DFBnet tätigen. Reagiert der Verein nicht auf die Abmeldung, so ist die spielende Person nach Ablauf der Frist automatisch freigegeben und es wird ein Ordnungsgeld ausgesprochen.

Die nachträgliche Freigabe kann nach Abschluss des Vereinswechsels vom aufnehmenden Verein mittels Antragstellung-Online im DFBnet beantragt werden. Hierzu muss dem antragstellenden Verein jedoch die nachträgliche Freigabe des abgebenden Vereins schriftlich oder aber ein entsprechender Zahlungsnachweis der Entschädigungszahlung (gilt nur für die Wechselperiode I) vorliegen. Alternativ kann der abgebende Verein die nachträgliche Zustimmung per E-Postfach bestätigen.

Nachträgliche Zustimmungen, die außerhalb der Wechselperioden bzw. zu spät eingereicht werden, können nicht zu Gunsten der spielenden Person berücksichtigt werden.

Die nachfolgend genannten Wartefristen greifen bei Vereinswechsel ohne Zustimmung durch den abgebenden Verein (sofern notwendig).

Herren & Frauen
Wird einem Vereinswechsel in der Wechselperiode I von Seiten des abgebenden Vereins die Zustimmung verweigert, wird der spielenden Person die Spielberechtigung für Pflichtspiele zum 1. November erteilt. Hat die spielende Person nachweislich sechs Monate keinen Pflichtspiel (Freundschaftsspiele ausgenommen) für den abgebenden Verein bestritten, endet die Wartefrist frühzeitig nach diesen sechs Monaten.

Ausnahmen: In Sonderfällen kann eine frühzeitige bzw. sofortige Spielberechtigung für Pflichtspiele erfolgen (z.B. fehlende Spielmöglichkeit im Verein, Vereinswechsel aufgrund Studiums, Rückkehr zum alten Verein nach Beendigung eines Studiums usw.)

Junioren & Juniorinnen
Wird dem Vereinswechsel eines A-, B- oder C-Jugend-Spielers in der Wechselperiode von Seiten des abgebenden Vereins die Zustimmung verweigert, wird der spielenden Person die Spielberechtigung nach Ablauf der Wartefrist von 6 Monaten nach dem letzten Pflichtspiel (bei Abmeldung zum 30.06. ab dem 01.11.) erteilt. Hat die spielende Person nachweislich 6 Monate keinen Pflichtspiel für den abgebenden Verein bestritten, endet die Wartefrist frühzeitig nach diesen 6 Monaten.

Vorstehendes gilt ebenso für D- und E-Jugendliche, mit dem Unterschied, dass diese bei Nicht-Zustimmung eine Wartefrist von 3 Monaten ab dem Tag der Abmeldung erhalten.

Bei Vereinswechseln außerhalb der Wechselfristen wird mit vorliegender Zustimmung im Bereich der A- bis C-Jugend eine Wartefrist von 3 Monaten ab dem Tag der Abmeldung erteilt. D-Jugendliche und jünger wechseln bei Zustimmung außerhalb der Wechselfristen ohne Wartefrist.

Ausnahmen: In Sonderfällen nach § 6 JO kann eine frühzeitige bzw. sofortige Spielberechtigung für Pflichtspiele erfolgen.

Erstausstellungen von Spielberechtigungen – d.h. der Spielende hat zuvor noch nie in einem bzw. für einen Verein Fußball gespielt – können jederzeit beantragt werden. Die Spielberechtigung wird bei Spielenden unter 10 Jahren mit Antragstellung erteilt (ggf. sind Spieler*innen als „Freie Spieler“ einzusetzen). Alle weiteren Vorgänge werden kurzfristig geprüft und bearbeitet.

Damit ein Verein einen Antrag online stellen kann, müssen folgende Unterlagen vorliegen:
·  Der ausgefüllte und unterschriebene „Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis“ 
·  Fotokopie des Ausweises oder der Geburtsurkunde
·  Spielerfoto

Der Verein, der den Antrag online stellt, behält die obigen Unterlagen bei sich und ist verpflichtet, diese mindestens 2 Jahre lang aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen.

Vertragsunterlagen können per Mail oder per Post an die Passstelle des SHFV gesendet werden. Gleiches auch für den SV-Nachweis und ggf. die Aufenthaltserlaubnis bzw. die Arbeitserlaubnis.

Verträge müssen innerhalb der Wechselfristen registriert werden und können in der Sommerwechselfrist eine Wartefrist aufgrund einer erteilten Nicht-Zustimmung aushebeln. Vertragslose Vertragsspieler können bis zum 31.01. unter Vertrag genommen werden.

Die Spielerin/der Spieler hat bisher keine Spielerlaubnis für einen Verein im Bereich des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) oder im Bereich eines anderen Nationalverbandes der FIFA besessen.

Erstausstellungen sind jederzeit möglich.

Bei der Eingabe der persönlichen Daten der Spielerin/des Spielers ist darauf zu achten, dass die Namen genauso eingegeben werden, wie diese aus der Geburtsurkunde bzw. dem Ausweisdokument hervorgehen.

 

Kinder und Jugendliche
Für Spielende im Bereich der Juniorinnen und Junioren müssen für die Antragstellung-Online folgende Unterlagen vorliegen:

·       Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis
·       Foto der Spielerin/des Spielers (1)
·       Kopie eines amtlichen Ausweisdokumentes (1) (Reisepass, Aufenthaltsgestattung etc.)

Für Spielende zwischen 10 – 18 Jahren müssen zusätzlich folgende Unterlagen vorliegen:

• Meldebestätigung der Familie (1),
• Zusatzerklärung für Spieler*innen zwischen 10 und 18 Jahren (To Player’s Parents)

 

Erwachsene
Für Spielende im Bereich der Männer und Frauen müssen für die Antragstellung-Online folgende Unterlagen vorliegen:

·       Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis (1. & 2. Seite),
·       Foto der Spielerin/des Spielers (1),
·       Kopie eines amtlichen Ausweisdokumentes (1) (Reisepass, Aufenthaltsgestattung etc.)

Der Antrag wird durch die Passstelle des SHFV an den Deutschen Fußball-Bund (DFB) weitergeleitet. Erst nach Ablauf der durch die FIFA festgelegten 7-tägigen Wartefrist (beginnt mit Übernahme des Vorganges durch den DFB und nicht der Antragstellung-Online) bzw. mit erfolgter Rückmeldung seitens des DFB kann ein Spielrecht erteilt werden.

Spielende im Alter von 9 und jünger erhalten mit der Antragstellung-Online im DFBnet ein sofortiges Spielrecht für den aufnehmenden Verein.

 

(1) hochzuladende Unterlagen im DFBnet

Hinweis: Im DFBnet muss der Punkt „Geburtsurkunde liegt dem Verein vor (Deutsche Geburtsurkunden beinhalten keinen Nachweis der Nationalität)“ auch dann angeklickt werden, wenn für Spielende aus dem Ausland keine Geburtsurkunde, sondern nur anderes Ausweisdokument vorliegt

Wird beantragt, sofern die Person bereits eine Spielberechtigung in einem Nationalverband der FIFA besessen hat.

Für die Erteilung eines sofortigen Spielrechts muss der Antrag auf Vereinswechsel innerhalb Wechselperiode I (1. Juli bis 31. August) bzw. Wechselperiode II (1. bis 31. Januar) eingereicht werden. Entscheidendes Kriterium ist hierbei die tatsächliche Beantragung (Datum) eines internationalen Vereinswechsels über die Antragstellung-Online im DFBnet.

Geht ein Antrag auf internationalen Vereinswechsel außerhalb der beiden Wechselperioden ein, kann in der Regel kein sofortiges Spielrecht erteilt werden. In diesen Fällen erhält die Spielerin/der Spieler eine Wartefrist.


Kinder und Jugendliche
Für Spielende im Bereich der Juniorinnen und Junioren müssen für die Antragstellung-Online folgende Unterlagen vorliegen:

·       Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis,
·       Foto der Spielerin/des Spielers (1)
·       Kopie eines amtlichen Ausweisdokumentes (1) (Reisepass, Aufenthaltsgestattung etc.)

Für Spielende zwischen 10 – 18 Jahren müssen zusätzlich folgende Unterlagen vorliegen:

·       Verlinkung der TMS-Blätter!

 

Erwachsene
Für Spielende im Bereich der Männer und Frauen müssen für die Antragstellung-Online folgende Unterlagen vorliegen:

·       Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis (Vorder- und Rückseite),
·       Foto der Spielerin/des Spielers (1),
·       Kopie eines amtlichen Ausweisdokumentes (1) (Reisepass, Aufenthaltsgestattung etc.)

Der Antrag wird durch die Passstelle des SHFV an den Deutschen Fußball-Bund (DFB) weitergeleitet. Erst nach Ablauf der durch die FIFA festgelegten 7-tägigen Wartefrist (beginnt mit Übernahme des Vorganges durch den DFB und nicht der Antragstellung-Online) bzw. mit erfolgter Rückmeldung seitens des DFB kann ein Spielrecht erteilt werden.

Spielende im Alter von 9 und jünger erhalten mit der Antragstellung-Online im DFBnet ein sofortiges Spielrecht für den aufnehmenden Verein.

Die gesamten Unterlagen/Vordrucke finden Sie unter Service, Download-Bereich, Passwesen.

(1) hochzuladende Unterlagen im DFBnet

Hinweis: Im DFBnet muss der Punkt „Geburtsurkunde liegt dem Verein vor (Deutsche Geburtsurkunden beinhalten keinen Nachweis der Nationalität)“ auch dann angeklickt werden, wenn für Spielende aus dem Ausland keine Geburtsurkunde, sondern nur anderes Ausweisdokument vorliegt

Herren & Frauen
Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Zweitspielrechts werden im Melde- und Passwesen des SHFV in §1b detailliert geregelt.

Für die Erteilung sind folgende Nachweise erforderlich:
·  Dienstbescheinigung, Ausbildungsvertrag, Studienbescheinigung oder Ähnliches
·  Entfernungsnachweis darüber, dass min. 100 Kilometer zwischen Stammverein zum Zweitverein liegen
·  Einverständniserklärung des Stammvereins
·  Kopie einer aktuell ausgestellten offiziellen Anmeldung beim Einwohnermeldeamt bzw. Ausweiskopie
 
Herren: Zweitspielrecht gilt nur für Spiele auf Kreisebene (kein Kreispokal)
Frauen: Zweitspielrecht gilt nur für Spiele auf Kreis- oder Verbandsebene

Junioren & Juniorinnen
Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Zweitspielrechts werden in der Jugendordnung in §4a detailliert geregelt.

Grundlegende Voraussetzungen sind:
·  Zustimmung des Stammvereins und der gesetzlichen Vertreter
·  Wechselnde Aufenthaltsorte (z.B. getrennte Haushalte, Internat, Azubis o.ä.)
oder
·  Stammverein verfügt über zu viele Spieler*innen. (Wird in einem solchen Fall ein Zweitspielrecht erteilt, verlieren die Junioren/Juniorinnen in ihren Stammvereinen die Spielberechtigung für Mannschaften ihrer Altersklasse.)
oder
·  Der Stammverein hat in ihrer Altersklasse keine Mannschaft gemeldet hat oder
 
Oder für Juniorinnen:
·  Keine bzw. keine leistungsgerechte Möglichkeit im Stammverein für Juniorinnen, um in einer Jungen- oder Mädchenmannschaft zum Einsatz zu kommen. (Entscheidung obliegt dem zuständigen KFV-Jugendausschuss)
 
Weitere Einzelheiten sind §4a der Jugendordnung zu entnehmen.

Der Antrag auf Erteilung des Zweitspielrechts für eine*n Senior*in muss bis zum 15. April eines Spieljahres vorliegen. Es ist stets der aktuelle Formularvordruck zu verwenden und komplett ausgefüllt (inkl. Stempel und Unterschriften) per Post, E-Mail bzw. E-Postfach in der SHFV-Geschäftsstelle einzureichen. Ein Antrag ist grundsätzlich auf eine Altersklasse beschränkt. Die entsprechenden Nachweise der Voraussetzungen müssen beigefügt sein.

Ein Zweitspielrecht ist jährlich neu zu beantragen, da die vorliegenden Voraussetzungen für das Zweitspielrecht auf Aktualität zu prüfen sind.

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat verbindliche Vorgaben für die Ausstellung einer Spielerlaubnis für Austauschschüler aufgestellt. Folgende Dokumente müssen bei einer entsprechenden Beantragung dem jeweiligen Landesverband vorgelegt werden:
·  TMS-Blatt verlinken.

Hellblauer Hintergrund

Formular (Braucht die Hintergrundfarbe, weil sonst die Felder verschwinden)

Weißer Hintergrund

Verschiedene Buttons

Hellblauer Hintergrund

Tabelle

Ort

Thema

Termin

Typ

Text

Ort

Thema

Termin

Typ

Text

Ort

Thema

Termin

Typ

Text

Ort

Thema

Termin

Typ

Text

Ansprechpartner