Informationen zu wichtigen Ordnungsänderungen für die Spielzeit 2026/27

Zur neuen Saison hat das Präsidium wichtige Beschlüsse gefasst, die aufgrund der Relevanz an dieser Stelle noch einmal kurz vorgestellt werden:

§ 1b MuP (Zweitspielrecht in Herren-Verbandsliga und im Pokalwettbewerb)

Zweitspielrechte sind ab dem 01.07. auch für die Herren-Verbandsligen sowie Pokalwettbewerbe gültig. Für den Frauenbereich gilt das Zweitspielrecht weiterhin in allen SHFV-Verbandswettbewerben. Die genauen Bestimmungen sind dem Ordnungstext zu entnehmen.

§ 2 MuP und § 44 Ziff. 3 SpO (Aktualisierungspflicht von Passbildern)

Passbilder müssen zukünftig mit jedem Altersklassenwechsel im Jugendbereich sowie alle zehn Jahre im Erwachsenenbereich erneuert werden. Staffelleiter*innen können nach schriftlicher Ermahnung und erneuter Versäumnis ein Ordnungsgeld erheben. Die genauen Bestimmungen sind dem Ordnungstext zu entnehmen.

§ 6 SpO und § 14b JO (Meldung von Mannschaften)

Zur Saison 2026/27 ist die Meldung mehrerer Mannschaften in die Qualifikation zur Junioren-Landesliga nicht mehr möglich. Zwecks Flexibilität bei der Saisonplanung werden die unteren Frauenkreisspielklassen in Abhängigkeit der Meldezahlen eingeteilt. Die genauen Bestimmungen sind dem Ordnungstext zu entnehmen.

§ 21 SpO (Ermessenspielraum bei Punktabzügen für Nichtantritt)

Von einem Punkeabzug kann bei einem Nicht-Antritt abgesehen werden, wenn die nichtantretende Mannschaft darlegt, dass der Punktabzug eine unbillige Härte darstellt. Die Bewertung dessen obliegt dem Ausschuss für Satzung und Recht. Die genauen Bestimmungen sind dem Ordnungstext zu entnehmen.

§ 32 SpO (Ordnungsdienst und medizinische Versorgung)

Die Vorschriften zur Zahl der vorzuhaltenden Ordner pro Spiel ist ab dem 01.07.2026 den Durchführungsbestimmungen zu entnehmen. Zudem wurde definiert, in welchem Umfang medizinische Notfallversorgung vorzuhalten ist. Die genauen Bestimmungen sind dem Ordnungstext bzw. den jeweiligen Durchführungsbestimmungen zu entnehmen.

Anhang Zulassungsrichtlinien Oberliga (Anpassung der Unterbauregelung und weiteres)

Die Unterbauregelung wurden hinsichtlich der Konsequenzen bei einem Rückzug von Unterbaumannschaften angepasst. Zudem wurden die Präventionsmaßnahmen zur Wettkampfmanipulation hinsichtlich der Nachweispflicht überarbeitet. Die weiteren Anpassungen und genauen Bestimmungen sind dem Ordnungstext zu entnehmen.

§ 4a JO (Zweitspielrecht für höhere oder niedrigere Altersklasse)

Der Einsatz im Zweitspielrecht ist fortan auch in der höheren oder niedrigeren Altersklasse zulässig, soweit keine Spielmöglichkeit gem. § 4a Ziff. 2 JO besteht und die Voraussetzungen nach § 9 Ziff. 7 JO erfüllt sind. Die genauen Bestimmungen sind dem Ordnungstext zu entnehmen.

§ 9 JO (Jugendspielrecht für U18-Spielerinnen und U20-Spieler/innen)

U18-Spielerinnen können auf Kreisebene ab sofort auch in B-Juniorinnen-Mannschaften ihres Vereins eingesetzt werden. U20-Spieler/innen besitzen ab sofort eine Spielberechtigung für A-Junioren-Mannschaften auf Kreisebene. Die genauen Bestimmungen sind dem Ordnungstext bzw. den Durchführungsbestimmungen zu entnehmen.

§ 11a JO (Anzahl einsetzbarer Spieler/innen)

In allen Jugendspielklassen können ab sofort beliebig viele Spieler/innen ein- und ausgewechselt werden.

Beschränkungen für A- bis C-Jugend:

  • 11er-Mannschaften: maximale Spieleranzahl 18
  • 9er-Mannschaften: maximale Spieleranzahl 14
  • 7er-Mannschaften: maximale Spieleranzahl 12

Die genauen Bestimmungen sind dem Ordnungstext zu entnehmen.

§ 14a JO (Meldung von Stammvereinsmannschaften unterhalb des Jugendfördervereins)

Stammvereine dürfen künftig eigene Mannschaften unterhalb der 1. JFV-Mannschaft melden. Vorher waren Mannschaften von Stammvereinen stets unterhalb aller JFV-Mannschaften zu melden. Die genauen Bestimmungen sind dem Ordnungstext zu entnehmen.

§ 21 Ziff 3 JO (einvernehmliche Absetzung von Spielen)

Vereine können sich bis 20 Uhr am Vortag des jeweiligen Spieltermins auf eine Spielabsetzung einigen, welcher unter Nennung eines neuen Spieltermins stattgegeben werden muss. Die genauen Bestimmungen sind dem Ordnungstext zu entnehmen.

Anhang zur Schiedsrichterordnung (Anpassung der Schiedsrichterhonorare)

Die Schiedsrichterhonorare wurden zur Saison 2026/27 erhöht. Die genauen Bestimmungen sind dem Ordnungstext zu entnehmen.

Ordnungsgeldkatalog (Erhöhte Gebühr bei Nicht-Antritten und Rückzügen)

Das Ordnungsgeld bei Nicht-Antritten in Junioren-Verbandsspielklassen wurde erhöht und es gibt zur Spielzeit 2026/27 einen zusätzlichen Betrag beim Rückzug einer Mannschaft während der letzten Spiele einer Spielrunde. Die genauen Bestimmungen sind dem Ordnungstext zu entnehmen.

Anhang Nenngelder/Spielabgaben/Servicegebühren der Finanzordnung (Anpassung der Nenngelder im Junioren-Bereich)

Die Nenngelder für Junioren-Spielklassen wurden erhöht und werden halbjährlich je nach Qualifikation eingezogen. Die genauen Bestimmungen sind dem Ordnungstext zu entnehmen.

 

Weitere Beschlüsse mit Wirkung zur Spielzeit 2026/27 werden ggf. noch bei der 4. Ordentlichen Präsidiumssitzung am 29.06.2026 gefasst und anschließend an die Vereine kommuniziert.

Sämtliche Beschlüsse werden werden fortlaufend hier veröffentlicht:  https://www.shfv-kiel.de/statuten/

Der Schleswig-Holsteinische Fußballverband freut sich auf eine erfolgreiche und möglichst reibungslose Spielserie 2026/27.