Eutin 08 hatte nach dem Abstieg aus der Flens-Oberliga einen Antrag auf Akteneinsicht zum Verfahren des SHFV-Ausschusses für Satzung und Recht mit dem Aktenzeichen ASR 35-2025/2026 gestellt und die Aufnahme der ersten Herren-Mannschaft des Vereins in die Flens-Oberliga für das Spieljahr 2026/27 beantragt. Beide Anträge hat das Geschäftsführende Präsidium des SHFV abgelehnt.
Das Geschäftsführende Präsidium des SHFV entschied, dass das Gnadenrecht gemäß § 66 der Rechts- und Verfahrensordnung des SHFV nicht in Betracht kommt. Im vorliegenden Fall der Partie zwischen dem 1. FC Phönix Lübeck II und MTSV Hohenwestedt vom 29. April 2026 handelt es sich nicht um eine Sanktion, sondern um eine Spielumwertung, wie sie während einer Saison in jeder Spielklasse zu jederzeit vorkommen kann. Auch erkennt das Geschäftsführende Präsidium kein rechtliches Interesse von Eutin 08 an der Akteneinsicht, da sich dieses Verfahren mit einer Spielberechtigung befasst, an dem keine Mannschaft des antragsstellenden Vereins beteiligt war.



