Einladung zum 48. o. SHFV-Verbandstag und Jugendverbandstag

Am Samstag, den 28. Juni 2025, finden um 10:00 Uhr im Uwe Seeler Fußball Park, Am Stadion 4, 23714 Bad Malente, der 48. ordentliche SHFV-Verbandstag und der Jugendverbandstag statt. Gemäß § 16 ff. der Satzung i. V. m. § 2 der Jugendordnung des Schleswig-Holsteinischen Fußballverbandes e.V. (SHFV) ergeht hiermit die Einladung zum 48. ordentlichen Verbandstag sowie zum darin eingeschlossenen Jugendverbandstag des SHFV.

Tagesordnung:
VERBANDSTAG
1. Eröffnung des Verbandstages und Begrüßung
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Ehrung der Verstorbenen
4. Grußworte
5. Feststellung der Delegierten und vertretenen Stimmen sowie Wahl eines Wahlausschusses
6. Genehmigung des Protokolls vom
47. ordentlichen Verbandstag am 25.06.2022
7. Tätigkeitsberichte des Präsidiums, des Ver-bandsgerichtes, des Sportgerichtes und des Sportjugendgerichtes
8. Bericht der Kassenprüfer*innen und der Revi-sionsstelle
9. Entlastung des Präsidiums, des Verbandsge-richtes, des Sportgerichtes sowie des Sportju-gendgerichtes
10. Bestätigung des Haushaltsvoranschlages 2025
11. Ehrungen
P A U S E
JUGENDVERBANDSTAG
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Genehmigung des Protokolls vom 01.06.2022
4. Feststellung der Delegierten und vertretenen
Stimmen sowie Wahl eines Wahlausschusses
5. Neuwahlen Jugendverbandstag
5.1 Vorsitzende*r SHFV-Jugendausschuss
5.2 Vorsitzende*r SHFV-Sportjugendgericht
5.3 Beisitzer*innen SHFV-Sportjugendgericht
6. Anträge Jugendverbandstag
7. Verschiedenes Jugendverbandstag
12. Anträge mit Auswirkung auf TOP 15
13. Bestätigung Vorsitzende*r SHFV-Jugendausschuss und Zusammensetzung SHFV-Sportjugendgericht
14. Neuwahlen Verbandstag
14.1 Geschäftsführendes Präsidium
14.2 Junges Präsidium
14.3 Ausschussvorsitzende
14.4 Vorsitzende*r SHFV-Verbandsgericht
14.5 Vorsitzende*r SHFV-Sportgericht
14.6 Beisitzer*innen SHFV-Verbandsgericht
14.7 Beisitzer*innen SHFV-Sportgericht
14.8 Beisitzer*innen SHFV-Ausschuss für Satzung und Recht
14.9 Revisionsstelle
15. weitere Anträge
16. Verschiedenes

Stimmenverhältnis 48. ordentlicher SHFV-Verbandstag/Jugendverbandstag 2025
Stimmen – Soll    Verbandstag | Jugend-VT
geschäftsführendes Präsidium 8 | –
Junges Präsidium   2 | –
Ausschussvorsitzende   9 | –
Kreisvorsitzende   11 | –
SHFV-Jugendausschuss   – | 5
Vorsitzende Kreisjugendausschüsse   – | 11
KFV Herzogtum Lauenburg   4 | 2
KFV Ostholstein   7 | 3
KFV Nordfriesland   8 | 4
KFV Segeberg   8 | 4
KFV Stormarn   8 | 4
KFV Holstein   9 | 4
KFV Lübeck   9 | 5
KFV Rendsburg-Eckernförde   10 | 5
KFV Schleswig-Flensburg   11 | 6
KFV Kiel   12 | 6
KFV Westküste   14 | 7
Stimmen insgesamt:   130 | 6

Gemäß §§ 18 und 53 der Satzung sind Anträge von den Mitgliedsvereinen über ihre Kreisvorstände bis zu 8 Wochen vor dem Verbandstag an das geschäftsführende Präsidium des SHFV zu richten. Verspätete, d.h. nach dem 02. Mai 2025 eingehende Anträge, können gem. § 22 der Satzung nur als Dringlichkeitsanträge behandelt werden. Anträge der Kreistage müssen der Geschäftsstelle des SHFV spätestens 14 Tage vor dem Verbandstag zugegangen sein, d.h. bis zum 13. Juni 2025, anderenfalls können auch diese Anträge nur als Dringlichkeitsanträge gem. § 22 der Satzung behandelt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vereine des SHFV auf dem (Jugend-)Verbandstag durch Delegierte vertreten werden. Die Delegierten werden gem. §§ 19, 50 Ziff. 10 der Satzung bzw. § 2 der Jugendordnung gewählt. Die Einladung der Delegierten gilt gem. § 16 Ziff. 1 mit der Annahme ihrer Wahl als erfolgt. Den Vereinen wird das digitale Verbandstagheft im Vorfeld des Verbandstages übersandt.

Wir wünschen schon heute allen Delegierten und Teilnehmer*innen am 48. ordentlichen SHFV-Verbandstag kurzweilige Stunden und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Uwe Döring                     Dr. Tim Cassel/Tobias Kruse
Präsident SHFV             Geschäftsführung SHFV