Die Auszeichnung verdienter Ehrenamtlicher ist uns und ein besonderes Anliegen. Die SHFV-Ehrungsordnung sieht dafür, je nach Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit, die Verleihung unterschiedlicher Ehrennadeln vor.
Um das Antragsverfahren für die Vereine zukünftig einfacher und effizienter zu gestalten und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten, stellen wir den Prozess auf ein vollständig papierloses System um. Ab dem 01. Juli können Ehrungsanträge ausschließlich online über das DFBnet gestellt werden.
Um Sie bei der Umstellung auf das Modul „Ehrung-Online“ bestmöglich zu unterstützen, die wichtigsten Fragen und Antworten im folgenden FAQ für Sie zusammengefasst.
Frequently Asked Questions (FAQ)
- Warum führt der SHFV das Modul Ehrung-Online ein?
Mit der Einführung Ehrung-Online bietet der SHFV eine einfache Möglichkeit, für die Nutzer unterschiedliche Ehrungsarten gemäß der gültigen Ehrungsordnung mit geringem Aufwand zu beantragen. Dabei greift der Nutzer auf ein Modul zu welches im DFBnet schon vorhanden ist. Weiterhin leistet der Verband einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit, da sich das Antragsverfahren völlig papierlos gestaltet.
- Welche Voraussetzungenmüssenerfüllt sein, damit ich eine Ehrung über das DFBnet beantragen kann?
Die Berechtigung im DFBnet sollte bereits bei den Nutzern (z.B Vereinsehrungsbeauftragten) im Bereich „Verband online“ vorhanden sein. Nutzerrechte können auch innerhalb eines Vereins an andere Personen übertragen werden.
- Wer kann mich unterstützen, falls ich Fragen zum Verfahren Ehrung-Online habe und wer bekommt/genehmigt meinen Antrag den ich als Nutzer online gestellt habe?
Im Rahmen der Ablauforganisation werden die Ehrungsanträge im System grundsätzlich immer über den zuständigen Kreisehrenamtsbeauftragten an den Verband weitergeleitet. Hier erfolgt dann die finale Bearbeitung des Ehrungsantrags.
- Gibt esbesondere Fristenbis wann ich meine Ehrungsanträge beantragen muss?
Ja, Vereine können Anträge an ihren Kreisehrenamtsbeauftragten bis zum 31.03. stellen (für Ehrungen, die in der zweiten Jahreshälfte durchgeführt werden sollen) bzw. bis zum 30.09. (für Ehrungen in der ersten Jahreshälfte). Hier sollte vorher noch eine direkte Absprache mit dem Kreisehrenamtsbeauftragten erfolgen.
- Wo kann ich mich über die Ehrungsmöglichkeiten im SHFV informieren?
Die Ehrungsmöglichkeiten im SHFV können über die Homepage https://www.shfv-kiel.de/ehrenamt-und-freiwilligenmanagement/ eingesehen werden. Für Fragen stehen Ihnen die Kreisehrenamtsbeauftragten der jeweiligen Kreise zur Verfügung.
- Erfolgt noch eine Einweisung in das Verfahren Ehrung-Online und wird es Schulungsmaterial geben?
Ja, eine entsprechende Einweisung erfolgt unter Federführung der Kreisehrenamtsbeauftragten.



