Frist beachten: Zweitspielrecht-Anträge im Erwachsenenbereich bis 15. April möglich

Wer im Erwachsenenbereich noch ein Zweitspielrecht für die laufende Saison 2025/26 beantragen möchte, sollte diese Frist beachten: Das Zweitspielrecht kann nur noch bis zum 15. April beantragt werden. Weitere Informationen gibt es bei der SHFV-Passstelle.