- News
-
Der SHFV
- Leitbild
- Statuten
- Passstelle
-
Team
- Mitarbeiter
-
Organe
- Verbandstag
- SHFV-Präsidium
- Geschäftsführendes Präsidium
- SHFV-Herrenspielausschuss
- SHFV-Frauen- und Mädchenausschuss
- SHFV-Jugendausschuss
- SHFV-Schiedsrichterausschuss
- SHFV-Ausschuss für Freizeit- und Breitenfussball
- SHFV-Ausschuss für Qualifizierung
- SHFV-Ausschuss für Zukunftsentwicklung
- SHFV-Ausschuss für Ehrenamt und Freiwilligenmanagement
- SHFV-Ausschuss für gesellschaftliche Verantwortung
- SHFV-Revisionsstelle
- SHFV-Ausschuss für Satzung und Recht
- SHFV-Sportgericht
- SHFV-Sportjugendgericht
- SHFV-Verbandsgericht
- Ältestenrat
- Kommissionen
- Chronik
- Zukunftsentwicklung
- Partner
- Kreisfußballverbände
- DFB und Landesverbände
- Stiftung
-
Spielbetrieb
- Herren
- Frauen
- Junioren
- Juniorinnen
- Schiedsrichter
- Auszeichnungen
-
Coaching-Zone
- Philosophie
- Trainerqualifizierung
- Trainersuchportal
- Lehrgangsanmeldung
- Schiedsrichterqualifizierung
- Vereinsberatung
- Talente
- Schulfussball
- BeGeisterer
-
Soziales
- Aktion Ehrenamt
- Schleswig-Holstein Kickt Fair
- Dribbeln ohne Limits
- Anstoss für ein neues Leben
- Freizeit- & Breitenfussball
-
Events & Service
- Events
- Ticketing
- Download-Bereich
- SHFV-Magazin
- Newsletter
- Turnier- / Spielbörse
- Trainersuchportal
- Verbandstag 2016
- Verbandstag 2017
- Verbandstag 2019
- Schleswig-Holsteinischer Fußballverband>>>
- Der SHFV>>>
- Passstelle>>>
- Zweitspielrecht
Zweitspielrecht
Das sogenannte Zweitspielrecht wird nur auf Kreisebene (Herrenbereich) bzw. Verbandsebene (Frauenbereich) erteilt. Es ist für Studenten, Soldaten, Auszubildende, Berufspendler etc. möglich.
Um ein Zweitspielrecht zu erhalten, sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Antrag auf Erteilung einer Zweitpielerlaubnis mit Stempel und Unterschrift des antragstellenden Vereins, von Spieler/in sowie Zustimmung des Heimatvereins
- Nachweis über eine zeitlich begrenzte Tätigkeit, eine Ausbildung oder Studium im Bereich des SHFV
- Nachweis über 100 KM Entfernung zwischen den Vereinen
- Kopie des Nachweises über Wohnsitz im näheren Kreis des Antrag stellenden Vereins
Das Zweitspielrecht wird jeweils für eine Saison erteilt und muss dann erneut beantragt werden. Ein Zweitspielrecht muss bis spätestens 15.04. e.J. beantragt werden.