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- Testpflicht bei Freundschaftsspielen entfällt
Testpflicht bei Freundschaftsspielen entfällt
Am vergangenen Montag hat der SHFV über die neue schleswig-holsteinische Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 und ihre Auswirkungen auf den Amateurfußball informiert. Leider kam es danach zu widersprüchlichen Aussagen durch Mitarbeiter*innen des Innenministeriums gegenüber Verbänden und Vereinen. Auch die heute durch das Land Schleswig-Holstein veröffentlichten FAQs zum Sport stehen teilweise im Widerspruch zu den gegenüber dem SHFV dargestellten Regelungen.
Ein zentraler Bestandteil der neuen Regelungen für den Sport war die Einordnung von Freundschaftsspielen als „Wettbewerb“ im Sinne der Landesverordnung. Demnach wären Freundschaftsspiele nur möglich gewesen, wenn alle Beteiligten einen negativen Corona-Test nachweisen können.
Am heutigen Tag hat die Staatssekretärin im Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, Frau Kristina Herbst, dem SHFV verbindlich mitgeteilt, dass Freundschaftsspiele keinen Wettbewerbscharakter haben. Eine Testpflicht bei Freundschaftsspielen herrscht somit generell nicht. Freundschaftsspiele mit maximal zwei Mannschaften (keine Turniere) können also sowohl im Erwachsenen- als auch im Kinder- und Jugendbereich ausgetragen werden, ohne dass die Beteiligten dafür einen negativen Corona-Test nachweisen müssen. Die Vorgaben der Landesverordnung zur Begrenzung der Personenzahl (maximal 50 Personen) sind zu beachten. Turniere mit mehr als zwei Mannschaften sind unabhängig von der Teilnehmerzahl nur gestattet, wenn alle Beteiligten negativ getestet sind. Insgesamt darf hierbei eine Teilnehmerzahl von 250 Personen nicht überschritten werden.
Zusammenfassung:
Keine Testpflicht besteht in allen Altersklassen (außerhalb geschlossener Räume)
- bei Trainingseinheiten mit maximal 50 Personen.
- bei Freundschaftsspielen zwischen zwei Mannschaften mit maximal 50 Personen.
Eine Testpflicht besteht in allen Altersklassen (außerhalb geschlossener Räume)
- bei allen sportlichen Aktivitäten mit mehr als 50 (maximal 250) Personen.
- bei Pflichtspielen (Punktspiele, Pokalspiele).
- bei Turnieren mit mehr als zwei Mannschaften, unabhängig von der Teilnehmerzahl
Die weiteren genannten Punkte von Montag (Umgang mit Geimpften und Genesenen, Gemeinschaftsräume, Zuschauer*innen) bleiben unverändert gültig.
Der SHFV freut sich darüber, dass die Staatssekretärin in diesem Punkt nun Klarheit geschaffen hat und wünscht sich vor allem für seine Vereine, dass diese Klarheit bei den nächsten Schritten möglichst von vornherein herrscht.
Ungeachtet der Irritationen der letzten Tage ist der Verband außerordentlich froh darüber, dass alle Fußballspieler*innen in Schleswig-Holstein nicht nur in voller Mannschaftsstärke trainieren können, sondern nun nach langem Warten auch wieder Spiele austragen können. Der SHFV wünscht allen Fußballer*innen viel Spaß auf dem Platz!