- News
-
Der SHFV
- Leitbild
- Statuten
- Passstelle
-
Team
- Mitarbeiter
-
Organe
- Verbandstag
- SHFV-Präsidium
- Geschäftsführendes Präsidium
- Junges Präsidium
- SHFV-Herrenspielausschuss
- SHFV-Frauen- und Mädchenausschuss
- SHFV-Jugendausschuss
- SHFV-Schiedsrichterausschuss
- SHFV-Ausschuss für Freizeit- und Breitenfussball
- SHFV-Ausschuss für Qualifizierung
- SHFV-Ausschuss für Zukunftsentwicklung
- SHFV-Ausschuss für Ehrenamt und Freiwilligenmanagement
- SHFV-Ausschuss für gesellschaftliche Verantwortung
- SHFV-Revisionsstelle
- SHFV-Ausschuss für Satzung und Recht
- SHFV-Sportgericht
- SHFV-Sportjugendgericht
- SHFV-Verbandsgericht
- Ältestenrat
- Kommissionen
- Chronik
- Zukunftsentwicklung
- Partner
- Kreisfußballverbände
- DFB und Landesverbände
- Stiftung
-
Spielbetrieb
- Herren
- Frauen
- Junioren
- Juniorinnen
- Schiedsrichter
- Auszeichnungen
-
Coaching-Zone
- Philosophie
- Trainerqualifizierung
- Trainersuchportal
- Lehrgangsanmeldung
- Schiedsrichterqualifizierung
- Clubberater
- Talente
- Schulfussball
- BeGeisterer
-
Soziales
- Aktion Ehrenamt
- Schleswig-Holstein Kickt Fair
- Dribbeln ohne Limits
- Anstoß für ein neues Leben
- Freizeit- & Breitenfussball
-
Events & Service
- Events
- Ticketing
-
Download-Bereich
- Materialpaket Wiederaufnahme Trainings- und Spielbetrieb
- DFBnet
- Ehrungen
- Finanzen und Abrechnungen
- Passwesen
- Qualifizierung
- Satzung und Ordnungen
- Schiedsrichterbereich
- SH kickt fair
- Spielbetrieb allgemein
- Spielbetrieb Herren
- Spielbetrieb Frauen & Juniorinnen
- Spielbetrieb Jugend
- Vereinsaufnahme
- Verschiedenes
- SHFV-Magazin
- Newsletter
- Turnier- / Spielbörse
- Trainersuchportal
- Verbandstag 2016
- Verbandstag 2017
- Verbandstag 2019
- Verbandstag 2022
- Schleswig-Holsteinischer Fußballverband>>>
- News>>>
- Neue Landesverordnung veröffentlicht
Neue Landesverordnung veröffentlicht
Seit dem heutigen Montag, 23.08.2021, tritt die neue schleswig-holsteinische Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kraft.
Neu ist:
- Die Verpflichtung zur Erhebung der Kontaktdaten von Teilnehmenden und Besucher*innen bei Sportveranstaltungen außerhalb geschlossener Räume entfällt
- Obergrenzen für die Anzahl von Teilnehmenden bei Sportwettkämpfen bzw. beim Training gibt es nicht. (Die Obergrenze hatte bisher ohnehin schon bei 2.500 Personen gelegen und war damit für Fußballspiele oder Trainingseinheiten irrelevant.)
- Eine Begrenzung für die Anzahl von Besucher*innen bei Sportwettkämpfen bzw. beim Training gibt es nur, wenn mehr als 5.000 Besucher*innen anwesend sind. In diesen Fällen, die lediglich sehr große Sportanlagen bzw. Stadien betreffen können, darf das Fassungsvermögen der Sportanlage maximal zur Hälfte ausgelastet sein.
- Bei Sportveranstaltungen innerhalb geschlossener Räume müssen alle Teilnehmenden vollständig geimpft, von einer COVID-19-Erkrankung genesen oder negativ getestet sein.
Wie bisher gilt auch weiterhin:
- Eine Testpflicht für Personen, die weder vollständig geimpft noch von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind, gilt bei Sportveranstaltungen außerhalb geschlossener Räume nicht.
- Für Sportwettbewerbe und Trainingseinheiten ist ein Hygienekonzept zu erstellen.
- Innerhalb geschlossener Räume besteht die Verpflichtung zum Tragen eines qualifizierten Mund-Nasen-Schutzes.
- Besucher*innen haben das Abstandsgebot einzuhalten.
Bei Zweifelsfällen rund um die Ausrichtung von Fußballspielen/-turnieren auf Ihrer Sportanlage empfiehlt der SHFV weiterhin, Kontakt zur örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde aufzunehmen.
Als Hilfestellung bei der Umsetzung aller Maßnahmen finden Sie hier ein überarbeitetes Materialpaket.