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Ehrenamtskarte

Eine Ehrenamtskarte kann erhalten, wer in einer gemeinnützigen Organisation in den vergangenen zwei Jahren mindestens 500 Stunden, also durchschnittlich fünf Stunden pro Woche, ehrenamtlich engagiert war und für diese Tätigkeit kein Geld, also kein Honorar, kein Gehalt, keine Übungsleiterpauschale oder sonstige geldwerte Vorteile, erhalten hat. Eine Erstattung von Auslagen, wie z. B. Fahrtkosten, ist unschädlich. Das Mindestalter für die Ausstellung einer Ehrenamtskarte ist 16 Jahre. Auf die Ausstellung einer Ehrenamtskarte gibt es keinen Anspruch. Die Ehrenamtskarte wird quartalsweise ausgestellt.
Über den SHFV können folgende Personengruppen eine Ehrenamtskarte beantragen (bitte die Formulare benutzen):
- Alle ehrenamtlichen Mitglieder des Vorstandes, der Ausschüsse, der Kommissionen und der Arbeitsgruppen des SHFV
- Alle ehrenamtlichen Mitglieder des Vorstandes, der Ausschüsse, der Kommissionen und der Arbeitsgruppen der KFV
Trainer, Betreuer, Schiedsrichter und Ehrenamtliche mit ähnlichen Tätigkeiten in unseren Mitgliedsvereinen können die Ehrenamtskarte über ihren Verein beantragen.
Für Rückfragen steht Stephan Grunwald jederzeit gerne zur Verfügung.
Antrag:
Antragsformular
Anschreiben
Link:
www.ehrenamtskarte.de