
Mit Blick auf die bevorstehende Saison unter den besonderen Bedingungen hat das SHFV-Präsidium Regelungen und Ergänzungen in der SHFV-Spielordnung vorgenommen.
Wir alle hoffen, dass es uns im Sinne unseres Sportes in dieser schwierigen Zeit gelingt, die Saison 2020/21 zu spielen und erfolgreich zu beenden. Deshalb gilt es, die von den Behörden geforderten Hygienekonzepte für die jeweiligen Begebenheiten vor Ort auszuarbeiten und deren Umsetzung einzuhalten. Damit dies gewährleistet ist, müssen für die Dauer der Pandemie in jedem Verein Hygienebeauftragte benannt werden, die die Kommunikation des Hygienekonzeptes an die Gastmannschaften organisieren. Bei jedem Spiel muss zudem die gastgebende Mannschaft einen Ansprechpartner für das Hygienekonzept vor Ort haben. Das kann auch ein verantwortlicher Trainer oder Betreuer sein. Dieser muss den Ansprechpartner der Gastmannschaft und den Schiedsrichter im Vorfeld des Spiels über das Hygienekonzept, welches den Beteiligten mindestens zwei Kalendertage vor dem Spieltermin übersandt werden sollte, informieren. Hierbei geht es insbesondere darum, den Gastverein und Schiedsrichter darüber zu informieren, in wie weit die Nutzung von Kabinen und Duschen möglich ist, welche sonstigen Regelungen zu beachten und ob (Gäste-)Fans zum Spiel zugelassen sind.