Kooperation Schule & Verein

Förderung von Kooperation im Projekt "Schule und Verein"

Zweck der Förderung

Im Rahmen des Projektes „Schule und Verein“ werden nach Maßgabe dieser Voraussetzungen Übungsleiterzuschüsse für die Durchführung von Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten gewährt.

Gegenstand der Förderung

Das Angebot wird von einem Mitgliedsverein des LSV gemeinsam mit einer Schule durchgeführt. Es können
auch mehrere Mitgliedsvereine bzw. Schulen an einer Kooperation beteiligt sein. Ein Mitgliedsverein kann
die Förderung von einem oder mehreren Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten in einem Schuljahr beantragen.
Die Angebote werden in der Regel von Vereinsübungsleiterinnen und -übungsleitern bzw. -trainerinnen und -trainern durchgeführt.

Fördervoraussetzungen

Die Förderung kann nur für ein Bewegungs-, Spiel und Sportangebot erfolgen, das
– regelmäßig durchgeführt wird,
– langfristig angelegt ist,
– durch Vereinsführung und Schulleitung gemeinsam beantragt ist,
– durch eine qualifizierte Person geleitet wird (mindestens gültige Übungsleiter-/Trainer-C-Lizenz),
– offen für alle Schülerinnen und Schüler – unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft – ist.

Art der Förderung

Der LSV zahlt dem Verein einen zweckgebundenen Zuschuss für seine Übungsleiterin/seinen Übungsleiter bzw. seine Trainerin/seinen Trainer. Die Bewilligungen sind eine Anschubförderung. Sie werden für jeweils ein Schuljahr gewährt. Die maximale Förderung eines Projektes beträgt zwei Schuljahre.

Antragsverfahren

Anträge auf Förderung sind auf einem Formblatt an den LSV, Geschäftsbereich Vereins- und Verbands-
entwicklung/Breitensport, zu richten. Beantragt ein Mitgliedsverein eine Förderung von mehreren Bewegungs-,
Spiel und Sportangeboten, so ist für jedes Angebot jeweils ein Formblatt zu verwenden.
Anträge gelten nur als gestellt, wenn sie dem LSV vollständig vorliegen. Förderanträge müssen spätestens zum 15. Mai des Jahres für das darauffolgende Schuljahr eingegangen sein. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Anträge können nicht rückwirkend gestellt werden, sie können sich nur auf das bevorstehende Schuljahr beziehen.

Auswahlverfahren

Das zuständige Beschlussgremium entscheidet nach Ablauf der Antragsfrist (->15. Mai des Jahres) über alle vorliegenden Anträge gemäß Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK) vom 6. Juli 1999, aufgrund dieser Voraussetzungen und der zur Verfügung stehenden Mittel nach folgenden Prioritäten:
– Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote in Kooperation mit Grundschulen und Förderzentren
– Anträge von Vereinen, die bisher noch nicht im Rahmen des Projektes unterstützt wurden
– alle weiteren Anträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Entscheidung des Beschlussgremiums wird dem Verein schriftlich mitgeteilt. Der Verein wird aufgefordert,
die kooperierende Schule/die kooperierenden Schulen umgehend über den Beschluss zu informieren.

Höhe der Förderung

Erteilt der LSV eine Bewilligung an den Verein, so werden folgende Übungsleiterzuschüsse je Unterrichtseinheit
à 45 Minuten gewährt:
– 4 Euro bei Angeboten, die gemeinsam mit einer vom MBK genehmigten und geförderten Offenen Ganztagsschule durchgeführt werden
– 8 Euro bei Angeboten, die gemeinsam mit einer vom MBK genehmigten, jedoch nicht geförderten Offenen Ganztagsschule durchgeführt werden
– 8 Euro bei Angeboten mit allen weiteren Schularten/- formen

Die Anzahl der geförderten Unterrichtseinheiten pro Woche wird im Bewilligungsschreiben vermerkt. Eine Förderung für die Zeit der Schulferien wird nicht gewährt.

Auszahlungsverfahren

Sobald der Verein nach Ablauf des Schuljahres die durchgeführten Übungseinheiten mit Einreichung eines Formblattes (Mittelanforderung) ordnungsgemäß nachweist, werden die Fördermittel auf das Vereinskonto
überwiesen. Anweisungen auf Fachspartenkonten des Vereins oder Privatkonten sind nicht möglich. Der
Nachweis ist bis zum 30. September des Jahres zu erbringen. Bei der Prüfung des Nachweises werden nur
die Unterrichtseinheiten pro Woche berücksichtigt, die im Bewilligungsschreiben vermerkt wurden. Darüber
hinaus entstandene Einheiten finden keine Beachtung. Sollte das Angebot vorzeitig enden/nicht zustande
kommen/durch Fremdmittel finanziert worden sein, entfällt der Anspruch auf Förderung. Dies ist dem LSV
umgehend mitzuteilen.

Versicherung

Folgende Regelung gilt unabhängig davon, ob das Angebot finanziell gefördert wird oder nicht:
Versicherungsschutz besteht für alle Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote gemäß den Voraussetzungen und dem Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 6. Juli 1999. Er wird für alle beteiligten Schülerinnen und Schüler über die gesetzliche Unfallkasse gewährt. Die Vereins-Übungsleiterinnen und -Übungsleiter bzw. Trainerinnen und Trainer sind im Rahmen des Sportversicherungsvertrages des LSV versichert.

Landessportverband Schleswig-Holstein e.V.,
Winterbeker Weg 49, 24114 Kiel, Tel. 0431 64 86-203,
Fax: 0431 64 86-292, E-Mail: info@lsv-sh.de,
Internet: www.lsv-sh.de/suv

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