VorstandDer Vorstand des SHFV ist die höchste Verwaltungsinstanz des Verbandes.
Der Verbandsvorstand setzt sich zusammen aus: 1. dem Präsidenten, 2. dem 1. Vizepräsidenten, 3. dem Vizepräsidenten Finanzen, 4. dem Vorsitzenden des SHFV-Herrenspielausschusses, 5. dem Vorsitzenden des SHFV-Jugendausschusses, 6. dem Vorsitzenden des SHFV-Schiedsrichterausschusses, 7. der Vorsitzenden des SHFV-Frauen- und Mädchenausschusses, 8. dem SHFV-Lehrwart, 9. dem Beauftragten für Freizeit- und Breitensport, 10. dem Ehrenamtsbeauftragten, 11. dem Beauftragten für gesellschaftliche Entwicklung, 12. dem Integrationsbeauftragten, 13. dem Vorsitzenden des Verbandsgerichts (beratende Stimme), 14. 2 Ehrenpräsidenten (beratende Stimme), 15. der Geschäftsführung (beratende Stimme).
Einberufung und Aufgaben: Der Vorstand des SHFV tritt nach Bedarf zu Vorstandsitzungen zusammen.
Zu seinen Aufgaben gehört die Beaufsichtigung der Ausschüsse des Verbandes. Im Rahmen der Arbeit der Ausschüsse entscheidet er in Grundsatzangelegenheiten und Konfliktfällen.
Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt vier Jahre.
Das Präsidium tritt nach Bedarf zu Präsidiumssitzungen zusammen, mindestens im Abstand von zwei Monaten Das Präsidium führt die laufenden Geschäfte des Verbandes. Es vertritt den SHFV im Außenverhältnis.
Die weiteren rechtlichen Bestimmungen finden sich in Satzung und Ordnungen.
Die Mitglieder des Vorstandes im einzelnen:
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