Verbandstag

Informationen Verbandstag

Der Verbandstag ist das höchste Gremium des SHFV.


Zusammensetzung:
Er setzt sich aus 100 Delegierten der Mitgliedsvereine und den Mitgliedern des Verbandsbeirates zusammen.


Aufgaben:
Nur der Verbandstag ist ermächtigt, über Grundsatzentscheidungen zwecks Änderungen oder Ergänzungen der Satzung zu beschliessen. In der Tagesordnung sind u.a. Tätigkeitsberichte der einzelnen Verbandsorgane, der Bericht der Kassenprüfer, die Entlastung des Verbandsvorstandes, die Bestätigung des Haushaltsvoranschlages, Neuwahlen und Anträge zu behandeln.


Verfahren der Einberufung:
Ordentliche Verbandstage finden alle 4 Jahre, am Ende des Spieljahres nach den Kreistagen an einem zentral in Schleswig-Holstein liegenden Tagungsort statt. Einladungen zu den ordentlichen Verbandstagen müssen spätestens 6 Wochen vorher unter Bekanntgabe des Tagungsortes und der Tagesordnung im amtlichen Mitteilungsblatt des SHFV veröffentlicht werden. Die Mitglieder des Verbandsbeirates erhalten eine unmittelbare Einladung. Bei den 100 Delegierten der Mitgliedsvereine gilt die Einladung mit der Annahme ihrer Wahl als erfolgt.


Ausserordentliche Verbandstage:

Ausserordentliche Verbandstage beruft der Verbandsvorstand in dringenden Fällen am Sitz des Verbandes ein. Einladungen zu einem ausserordentlichen Verbandstag müssen spätestens 1 Woche vorher unter Bekanntgabe des Tagungsortes und der Tagesordnung durch unmittelbare Einladung erfolgen. Einladungen an die Delegierten der Mitgliedsvereine erfolgen über den Kreisvorstand.

Die weiteren rechtlichen Bestimmungen finden sich in der Satzung.

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