ZweitspielrechtDas sogenannte Zweitspielrecht wird nur auf Kreisebene erteilt.
Es ist für Studenten, Soldaten, Auszubildende, Berufspendler etc. möglich.
Um ein Zweitspielrecht zu erhalten, sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis mit Stempel und Unterschrift des antragstellenden Vereins
- Nachweis über eine zeitlich begrenzte Tätigkeit, eine „pendelnde“ Tätigkeit oder einen Ausbildungsplatz im Bereich des SHFV
- Nachweis über einen Erst- oder Zweitwohnsitz im Bereich des SHFV
Das Zweitspielrecht wird jeweils für eine Saison erteilt und muss dann erneut beantragt werden.
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