SHFV-VerbandsgerichtDie Mitgliedsvereine und ihre Mitglieder unterstehen in allen Angelegenheiten, die in Verbindung mit dem SHFV und dem Fußball stehen, der Rechtsprechung des Verbandes.
Die Organe der Rechtspflege auf Verbandsebene sind das SHFV-Sportgericht, das SHFV-Sportjugendgericht und das SHFV-Verbandsgericht.
Das SHFV-Verbandsgericht setzt sich zusammen aus: 1. dem Vorsitzenden des SHFV-Verbandsgerichtes, 2. vier Beisitzern.
Aufgaben:
Das SHFV-Verbandsgericht ist das höchste Organ der Verbandsrechtssprechung.
Es ist zuständig für Berufungen gegen Urteile der Kreisgerichte, der Kreisjugendgerichte, des SHFV-Sportgerichtes und des SHFV-Sportjugendgerichtes.
Die weiteren rechtlichen Bestimmungen finden Sie in der Satzung und Rechtsordnung.
Die Mitglieder des SHFV-Verbandsgerichtes im Einzelnen:
|