VerbandsbeiratDas zweithöchste Organ des SHFV ist der Verbandsbeirat.
Der Verbandsbeirat setzt sich zusammen aus:
1. Mitgliedern des Verbandsvorstandes, 2. Vorsitzenden der Kreise, 3. dem Vorsitzenden des Verbandsgerichts, 4. der/n Ehrenpräsident/en/Ehrenmitgliedern des Verbandes, 5. einem Vertreter des Ältestenrates im SHFV , 6. dem Geschäftsführer
Einberufung und Aufgaben: Der Beirat tritt auf Antrag des Verbandsvorstandes oder eines Drittels seiner Mitglieder mindestens vier Mal im Jahr zusammen. Zu seinen Aufgaben gehört die Prüfung und Genehmigung der Haushaltsvoranschläge sowie die Genehmigung allgemeiner Vorschriften und Richtlinien. Im Falle der Dringlichkeit kann der Beirat auch Bestimmungen der Satzung, ausgenommen Bestimmungen über den Verbandszweck und Ordnungen einstweilen in oder ausser Kraft setzen. Solche Entscheidungen sind vom Verbandstag zu genehmigen. Die weiteren rechtlichen Bestimmungen finden sich in Satzung und Ordnungen. Die Mitglieder des Verbandsbeirates im einzelnen: (Vorstandsmitglieder siehe unter Vorstand)
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