SHFV-SportgerichtDie Mitgliedsvereine und ihre Mitglieder unterstehen in allen Angelegenheiten, die in Verbindung mit dem SHFV und dem Fußball stehen, der Rechtsprechung des Verbandes.
Die Organe der Rechtspflege auf Verbandsebene sind das SHFV-Sportgericht, das SHFV-Sportjugendgericht und das Verbandsgericht.
Das SHFV-Sportgericht setzt sich zusammen aus: 1. dem Vorsitzenden des SHFV-Sportgerichtes, 2. vier Beisitzern.
Aufgaben: Das SHFV-Sportgericht ist erste Instanz für den Spielbetrieb der Schleswig-Holstein Ligen und Verbandsligen im Frauen- und Herrenbereich.
Zu seinen Aufgaben gehört u.a. die Ahndung von Verstössen gegen das Melde- und Passwesen, insbesondere Spielberechtigungen, gegen die Spielordnung, z.B. Proteste gegen Spielwertungen, gegen die Satzung und wegen unsportlichen Verhaltens in den Verbandsspielklassen.
Bei Verurteilung können Strafen ausgesprochen werden wie z.B. Verwarnung, Verweis, Geldstrafe, Spielumwertung oder Spielsperre.
Die Sitzungen des SHFV-Sportgerichtes sind öffentlich. Die Urteile können veröffentlicht werden. Der Vorsitzende des SHFV-Sportgerichtes und die Beisitzer werden durch den Verbandstag gewählt. Die weiteren rechtlichen Bestimmungen finden sich in Satzung und Rechtsordnung.
Die Mitglieder des SHFV-Sportgerichtes im einzelnen:
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