SHFV-JugendausschussDer SHFV und seine Mitgliedsvereine sind sich der Bedeutung der sportlichen Jugendpflege für den Schleswig-Holsteinischen Fussball bewusst. Hinzu kommen vermehrt auch die pädagogischen und sozialen Aufgaben der Jugendarbeit, um die Jungen und Mädchen in unsere Gesellschaft einzubinden. Die Förderung der Jugend im Fussball wird insbesondere vom SHFV-Jugendausschuss wahrgenommen.
Der SHFV-Jugendausschuss setzt sich zusammen aus: 1. dem Vorsitzenden, 2. vier Beisitzern, 3. einem Mitglied des SHFV-Frauen- und Mädchenausschusses, 4. dem Vorsitzenden des SHFV-Sportjugendgerichtes (mit beratender Stimme).
Einberufung und Aufgaben: Der SHFV-Jugendausschuss tritt nach Bedarf zu Ausschusssitzungen zusammen. Dem Ausschuss obliegen insbesondere jugendpflegerische Aufgaben des Verbandes. Mit Ausnahme des Vorsitzenden sind die Beisitzer in Abstimmung mit den Kreisen durch den Vorstand des SHFV zu berufen. Die weiteren rechtlichen Bestimmungen finden sich in Satzung und Ordnungen (siehe dort insbesondere Jugendordnung). Die Mitglieder des SHFV-Jugendausschusses im einzelnen:
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