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Auszeichnung von Studentinnen und Studenten für die Mitarbeit in Sportvereinen und -verbänden
Ohne die große Zahl engagierter Personen in seinen Vereinen und Verbänden könnte der schleswig-holsteinische Sport seine gesellschaftlich überaus wichtigen Aufgaben nicht erfüllen. Um einen zusätzlichen Anreiz dafür zu geben, ehrenamtlich Aufgaben im Sport schon in jungen Jahren zu übernehmen, zeichnet die Landesregierung jährlich bis zu drei Studentinnen und Studenten aus, die sich um den Sport in Sportvereinen und -verbänden oder vergleichbaren Institutionen verdient gemacht haben. Die Auszeichnung ist mit einer Zuwendung von je 1000 Euro verbunden.
Auszeichnung von Studentinnen und Studenten
für die ehrenamtliche Mitarbeit in Sportvereinen und -verbänden
(Sportpreis)
Ohne die große Zahl engagierter Personen in seinen Vereinen und Verbänden könnte der schleswig-holsteinische Sport seine gesellschaftlich überaus wichtigen Aufgaben nicht erfüllen. Um einen zusätzlichen Anreiz dafür zu geben, ehrenamtlich Aufgaben im Sport schon in jungen Jahren zu übernehmen, zeichnet die Landesregierung jährlich bis zu drei Studentinnen und Studenten aus, die sich um den Sport in Sportvereinen und -verbänden oder vergleichbaren Institutionen verdient gemacht haben. Die Auszeichnung ist mit einer Zuwendung von je 1000 Euro verbunden.
Für diese Auszeichnung können sich Studentinnen und Studenten bewerben, die an einer Hochschule in Schleswig-Holstein eingeschrieben sind. Vorausgesetzt wird eine ehrenamtliche Tätigkeit in einem Verein oder Verband des Landessportverbandes Schleswig-Holstein; bei der nicht der Gelderwerb im Vordergrund steht. Als förderungswürdig werden u.a. Tätigkeiten im Vorstand, als Übungsleiterin oder Übungsleiter, als Helfer bei der Durchführung des Sportbetriebes, organisatorische Aktivitäten oder auch eine dauerhafte Mitwirkung bei den vielfältigen sozialen Aktivitäten in einem Sportverein oder -verband bewertet.
Bewerbungen sind bis zum 1. März eines jeden Jahres zu richten an das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein (Sportreferat), Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel.
Der Bewerbung sind beizufügen:
ein tabellarischer Lebenslauf einschließlich einer detaillierten Darstellung des bisherigen Studienverlaufs,
eine Darstellung der ehrenamtlichen Tätigkeit in dem jeweiligen Sportverein oder -verband im Lande Schleswig-Holstein und
eine Stellungnahme des Vorstandes des jeweiligen Sportvereins oder -verbandes.
Die Auszeichnung wird durch den Innenminister des Landes Schleswig-Holstein auf Vorschlag einer Kommission vergeben, die sich zusammensetzt aus je einem Vertreter
des Landessportverbandes Schleswig-Holstein,
des Instituts für Sport und Sportwissenschaften der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel,
c) des Instituts für Sport der Bildungswissenschaftlichen Hochschule, Universität zu Flensburg,
d) des Sportforums der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel sowie
e) der Sportreferentin/dem Sportreferenten der Landesregierung und .
f) der Schulsportreferentin/dem Schulsportreferenten der Landesregierung.
Die Kommission hat bei ihrer Entscheidung folgende Kriterien zu berücksichtigen:
Eine mindestens zweijährige Tätigkeit in einem Sportverein oder -verband oder einer vergleichbaren Institution,
Vorbildhaftigkeit der Arbeit (z.B. in der Methodik, Betreuung, Organisation oder dem innovativen Ansatz) sowie
andere persönliche Leistungen.
Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgehändigt.
HLM SHFV.
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