Das Sportgericht informiert

Bilanz der Saison 2009/10: Die SHFV-Gerichte sind ausgelastet

Das Motto „Schleswig-Holstein kickt fair“ wurde von den aktiven Fußballern in der Spielserie 2009/10 leider nicht immer gelebt. Die abgelaufene Saison beschäftigte die Kreisgerichte und das Sportgericht in insgesamt 2525 Verfahren. Auf die Kreisgerichte entfielen 2047 Verfahren, auf das Sportgericht 323 Verfahren und auf das Sportjugendgericht 155 Verfahren.
Auch in den Spielklassen in Schleswig-Holstein beschäftigte der ein oder andere Platzverweis die Sportgerichte auf Kreis- und Verbandsebene. (Foto: getty)Die Kreisgerichte in Lübeck mit 328 und Ostholstein mit 194 mussten am häufigsten zusammentreten, während das Kreisgericht Schleswig lediglich in 77 Verfahren entscheiden musste - hier sprechen die Verfahren vor dem Jugendgericht in Lübeck  mit 71 gegenüber acht in Schleswig eine deutliche Sprache.

Die Jugendrichter bei den Kreisgerichten haben insgesamt fast 500 Verfahren zum Abschluss gebracht. Gegenüber der Saison 2008/09 ist eine leichte Steigerung um 169 Verfahren festzustellen, die damit zu begründen ist, dass jetzt landesweit alle Verfahren gegen Jugendliche von den Kreisgerichten abgeurteilt werden.

Die Vergehen werden bei den Gerichten unterteilt in a) Unsportlichkeit, b) rohes Spiel, c) Beleidigung, d) Tätlichkeit und e) Sonstiges wie z.B. Verfahren gegen Trainer oder Zuschauer etc.

Es ist festzustellen, dass die Unsportlichkeiten mit 974 Verfahren um ca. 140 Vorfälle im Vergleich zum Vorjahr zugenommen haben, die Zahl des rohen Spiels mit 349 Verfahren um nahezu 150 hingegen deutlich weniger geworden ist. Beleidigungen mit 543 und Tätlichkeiten mit 376 sind mit den Zahlen des Vorjahres nahezu identisch sind. Verfahren gegen Trainer oder Zuschauer erfordern in aller Regel viel Aufwand bei den Gerichten, mit 221 Verfahren ist die Zahl aber im Rahmen.

Insgesamt spielen 86 Staffeln bei den Männern, 14 bei den Frauen und 230 bei der
A- bis D- Jugend. Sie alle tragen ca. 66.900 Spiele pro Jahr aus, aus denen ca. 2.500 Vorfälle für die Gerichte hervorgegangen sind - pro Spiel also 0,04 Vergehen. Das Ergebnis würde den Männern schmeicheln, der Schnitt dort beträgt ca. 1850 Vergehen bei ca. 23130 Spielen, oder 0,64 pro Spieltag (0,08 pro Spiel).  Das entspricht in etwa den Beobachtungen auch in anderen Landesverbänden oder Ligen. Bei den Jugendlichen beträgt die Quote erfreuliche 0,01 pro Spieltag.

Die hohe Akzeptanz der erstinstanzlichen Urteile lässt sich an der Zahl der Berufungen an das Verbandsgericht ablesen: In nur  29 Verfahren wurde Berufung eingelegt, nur in neun Fällen wurde das erstinstanzliche Urteil ganz oder teilweise aufgehoben.

Die Saison 2009/10 in Zahlen

Hinweise zum Feldverweis auf Dauer (FAD)

PDF-Download Feldverweis auf Dauer "Rote Karte" (Stand 25.11.2011)

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