Die Passstelle informiert
WICHTIG: Geänderte Öffnungszeiten der Passstelle
Die Passstelle des Schleswig-Holsteinischen Fußballverbandes ist vom 12. Juli bis zum 17. September 2010 wegen dringender Passbearbeitung mittwochs geschlossen. An diesen Tagen ist auch eine telefonische Kontaktierung der Passstelle nicht möglich.
An allen übrigen Wochentagen erreichen Sie uns zu den bekannten Öffnungszeiten:
Dienstags bis Donnerstags von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitags von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Allen Betroffenen unserer eingeschränkten Geschäftszeiten danken wir schon jetzt für Ihr Verständnis.
Aktuelles aus der Passstelle
Im Rahmen ihres Vereinsservice weist die Passstelle des SHFV auf immer wieder gestellte Fragen bzw. wiederholt vorkommende Formfehler bei der Antragsstellung hin:
Die Erstausstellung:
Unter Erstausstellung versteht man den Antrag auf Erteilung der ersten Spielerlaubnis für einen/e Spieler/in, die diese dazu berechtigt am offiziellen Spielbetrieb teilzunehmen.
Zur Erstausstellung gehört neben dem ausgefüllten Antrag auf Spielerlaubnis mit Stempel und Unterschrift des jeweiligen Vereins, eine Fotokopie des Ausweises oder der Geburtsurkunde sowie die erforderliche Passmarke.
Erstausstellungen sind jederzeit im Jahr möglich und die Spielberechtigung wird am Tage der vollständig eingereichten Unterlagen erteilt. Für den/die Spieler/in wird ein Pass erstellt.
Im Rahmen des Jugendschutzes sind bei Anträgen für jugendliche Ausländer/innen folgende Bedingungen zu erfüllen:
Anforderungen bei Ausländer/innen ab dem 12. Lebensjahr:
Erstausstellungen und Vereinswechsel:
- die Rückseite des Antrags muss vollständig ausgefüllt werden
- Kopie des ausländischen Pass
- Meldebestätigung der Eltern und des Spielers/in
- Zusatzerklärung über Zuzug nach Deutschland
Anforderungen bei Ausländer/innen zwischen 12 und 16 Jahren
- Die Rückseite des Antrags muss vollständig ausgefüllt werden
- Kopie des ausländischen Passes
- Meldebestätigung des Spielers/in
- Einverständniserklärung der Eltern
- oder Zusatzerklärung über den Zuzug nach Deutschland
Die Zusatzerklärung ist auf der Internet-Seite des SHFV im Downloadbereich hinterlegt und dient dem Schutz Minderjähriger.
Des Weiteren gibt es für Ausländer/innen (Senioren und Junioren) unterschiedliche Anforderungen, welche zum Teil auf der Rückseite des Antrags bereits beschrieben sind. Hier sind evtl. erforderliche Vorlagen ebenfalls im Downloadbereich unter www.shfv-kiel.de hinterlegt.
Sollten Sie die für Sie gewünschte Nation hier nicht finden, so sind wir für Fragen jederzeit telefonisch, per E-Mail oder über das E-Postfach für Sie erreichbar.
Bei Erstausstellungen für Ausländer/innen wird zunächst über den DFB ein internationaler Freigabeantrag gestellt. Spätestens nach 30 Tagen Wartefrist kann das Spielrecht erteilt werden. Sobald das Spielrecht erteilt wurde, wird, auch für diesen/se Spieler/in ein Pass erstellt.
Vereinswechsel:
Unter Vereinswechsel versteht man, wenn ein/e Spieler/in von seinem derzeitigen Verein zu einem anderen Verein wechseln möchte.
Für einen Vereinswechsel sind folgende Unterlagen erforderlich:
Der Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis inkl. Passmarke mit Stempel und Unterschrift des antragstellenden Vereins.
Bisheriger Pass oder Passverlustmeldung des abgebenden Vereins, unter Angabe des Abmeldedatums, des letzten Spiels, Zustimmung bzw. Nichtzustimmung zum Vereinswechsel nebst Stempel und Unterschrift.
Zeiten in denen man problemlos –ohne Wartefrist- den Verein wechseln kann:
Wechselperiode I
Die vollständigen Unterlagen müssen zwischen dem 01.07. und dem 31.08. eines Jahres in der Passstelle des SHFV vorliegen.
Das Abmeldedatum auf dem Pass darf spätestens der 30.06. sein, die Freigabe sollte erteilt sein, könnte in vorbenanntem Zeitraum jedoch auch noch nachträglich erteilt werden.
Wechselperiode II
Die vollständigen Unterlagen müssen zwischen dem 01.01. und dem 31.01. eines Jahres in der Passstelle vorliegen.
Das Abmeldedatum auf dem Pass darf spätestens der 31.12. sein, die Freigabe sollte erteilt sein, könnte in vorbenanntem Zeitraum jedoch auch noch nachträglich erteilt werden.
Kein/e Spieler/in ist länger als 6 Monate gesperrt!!!
Sollte man seinen Verein außerhalb der o.g. Wechselperioden wechseln, so ist hier das „letzte Spiel“ wichtig. Liegt dieses länger als 6 Monate zurück, so ist man, nach Eingang der vollständigen Unterlagen in der Passstelle, sofort spielberechtigt.
Passverlustmeldung
Kann ein Verein den Pass nicht aushändigen, so ist er verpflichtet, dem Spieler, dem antragstellenden Verein oder der Passstelle des SHFV eine sog. Passverlustmeldung zuzusenden.
Die Passverlustmeldung muss das Abmeldedatum aus der Fußballabteilung, das letzte Spiel sowie Stempel und Unterschrift beinhalten!
Die Passanforderungen können über das E-Postfach gestellt werden.
Wenn Verein A eine Passanforderung aus seinem E-Postfach an das E-Postfach von Verein B sendet und die Passstelle in „cc“ setzt, so wird damit die 14-Tagesfrist gestartet und der/die Spieler/in kann nach 14 Tagen freigegeben werden, sollte Verein B den Pass nicht an den Verein A oder die Passstelle des SHFV gesendet haben.
Zweitspielrecht:
Das sog. Zweitspielrecht wird nur auf Kreisebene erteilt! Es ist für Studenten, Soldaten, Auszubildende, Berufspendler etc. gedacht.
Um ein Zweitspielrecht zu erhalten, sind folgende Unterlagen einzureichen:
Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis inkl. Passmarke, Stempel und Unterschrift des antragstellenden Vereins.
Nachweis über eine zeitlich begrenzte Tätigkeit, eine „pendelnde“ Tätigkeit, ein Studium oder Ausbildungsplatz im Bereich des SHFV.
Nachweis über einen Erst- oder Nebenwohnsitz im Bereich des SHFV.
Das Zweitspielrecht wird jeweils für eine Saison erteilt und muss dann erneut beantragt werden.
Vereinswechsel Vertragsspieler:
Der Vertrag beim abgebenden Verein muss abgelaufen, einvernehmlich aufgehoben, oder durch Kündigung rechtswirksam beendet sein.
Der Vertrag des antragstellenden Vereins muss in der Wechselperiode I oder II in der Passstelle vorliegen.
Der Spielerpass muss nicht vorgelegt werden.
Ein Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis inkl. Passmarke sowie Stempel und Unterschrift des aufnehmenden Vereins ist zusätzlich erforderlich.
Vertragsspieler zum Amateur:
Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis inkl. Passmarke sowie Stempel und Unterschrift des aufnehmenden Vereins innerhalb der Wechselperiode I und II mit Pass inkl. Abmeldedatum, Freigabe, Stempel und Unterschrift des abgebenden Vereins.
Amateur zum Vertragsspieler:
Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis inkl. Passmarke sowie Stempel und Unterschrift des aufnehmenden Vereins in der Wechselperiode I ohne Pass – in Wechselperiode II mit Pass inkl. Abmeldedatum, Freigabe, Stempel und Unterschrift des abgebenden Vereins.
Allgemeine Hinweise:
Pässe, deren Rückseite mit Abmeldedatum, letztem Spiel sowie Stempel und Unterschrift des Vereins versehen sind haben zur Folge, dass für den betroffenen Spieler kein Spielrecht mehr gegeben ist.
Passanträge per Fax etc. sind nicht zulässig.
Umschreibungen - gelb auf weiß - sind nur innerhalb eines Jahres nach dem Übertritt in die Senioren/innen - Altersklasse kostenfrei, jeweils zum 01.07. eines Jahres.
Die vorstehenden Daten und Fristen sind für den Senioren/innen - Spielbetrieb gültig. Abweichende Daten und Fristen für den Junioren/innen – Spielbetrieb können Sie unter www.shfv-kiel.de unter Satzung und Ordnungen (Jugendordnung) finden.
Kiel, Juli 2010