Die Passstelle informiert

Hinweis der SHFV-Passstelle

Aus gegebenen Anlass weist die Passstelle des Schleswig-Holsteinischen Fußballverbandes darauf hin, dass die Wechselperiode ll vom 01.01.-31.01.2012 im Falle eines Vereinswechsels nur dann das sofortige Spielrecht für den neuaufnehmenden Verein bedeutet, wenn das Abmeldedatum auf den 31.12.2011 oder früher fällt.

Sollte hingegen als Abmeldedatum ein Tag innerhalb der Wechselperiode ll, sprich in der Zeit vom 01.01.-31.01.2011 angegeben werden, so muss der betreffende Spieler trotz Zustimmung zum Vereinswechsel des abgebenden Vereins 6 Monate vom Einsatz seines letzten Spieles an warten, um für den neuen Verein an Pflichtspielen teilnehmen zu können.

Wir bitten daher alle Vereine darauf zu achten, dass Abmeldungen die in der Zeit bis zum 31.12.2011 erfolgten, auch als solche auf dem Spielerpass oder im Online-Antrag richtig vermerkt werden, da andernfalls eine unnötige Sperre für den wechselnden Spieler droht.

Jutta Kaack, Passstellenleiterin SHFV



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