SHFV-SportjugendgerichtDie Mitgliedsvereine und ihre Mitglieder unterstehen in allen Angelegenheiten, die in Verbindung mit dem SHFV und dem Fußball stehen, der Rechtsprechung des Verbandes.
Die Organe der Rechtspflege auf Verbandsebene sind das SHFV-Sportgericht, das SHFV-Sportjugendgericht und das Verbandsgericht.
Das SHFV-Sportjugendgericht setzt sich zusammen aus: 1. dem Vorsitzenden des SHFV-Sportjugendgerichtes, 2. zwei Beisitzern.
Aufgaben: Das SHFV-Sportjugendgericht ist erste Instanz für den Spielbetrieb der Schleswig-Holstein Ligen und Verbandsligen im Juniorinnen- und Juniorenbereich.
Seine Aufgaben sind identisch mit denen des SHFV-Sportgerichtes, unter der Berücksichtigung besonderer Spezifika jugendrelevanter Anwendungen.
Der Vorsitzende des SHFV-Sportjugendgerichtes und die Beisitzer werden auf dem Jugenderbandstag gewählt und vom Verbandstag bestätigt.
Die Mitglieder des SHFV-Sportjugendgerichtes im Einzelnen:
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