SHFV-Sportjugendgericht

SHFV-Sportjugendgericht

Die Mitgliedsvereine und ihre Mitglieder unterstehen in allen Angelegenheiten, die in Verbindung mit dem SHFV und dem Fußball stehen, der Rechtsprechung des Verbandes.

Die Organe der Rechtspflege auf Verbandsebene sind das SHFV-Sportgericht, das SHFV-Sportjugendgericht und das Verbandsgericht.


Das SHFV-Sportjugendgericht setzt sich zusammen aus:

1. dem Vorsitzenden des SHFV-Sportjugendgerichtes,
2. zwei Beisitzern.


Aufgaben:
Das SHFV-Sportjugendgericht ist erste Instanz für den Spielbetrieb der Schleswig-Holstein Ligen und Verbandsligen im Juniorinnen- und Juniorenbereich.

Seine Aufgaben sind identisch mit denen des SHFV-Sportgerichtes, unter der Berücksichtigung besonderer Spezifika jugendrelevanter Anwendungen.

Der Vorsitzende des SHFV-Sportjugendgerichtes und die Beisitzer werden auf dem Jugenderbandstag gewählt und vom Verbandstag bestätigt.

Die Mitglieder des SHFV-Sportjugendgerichtes im Einzelnen:


Vorsitzender des SHFV-Sportjugendgerichtes

Marc Aurel Schaa

Steinfeld 49
23858 Feldhorst

Tel.: 0 45 33 / 61 04 74 (p)
Tel.: 0 45 31 / 500 20 (d)

E-Mail: m.schaa@shfv-kiel.de

Beisitzer und offizieller Vertreter des Vorsitzenden

Nicolai Wree

Krausstr. 15
24118 Kiel

Tel.: 04 31 / 31 80 922

E-Mail: n.wree@shfv-kiel.de

Beisitzer

Dr. Marcus Georg Tischler

Henriettenstraße 65
20259 Hamburg

Mobil: 01 76 / 23 40 11 99

E-Mail: m.tischler@shfv-kiel.de

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